Steuer-Nachrichten - Steuernachrichten

Dienstwagen: Privatnutzung kann mit gleichwertigem Privatfahrzeug widerlegt werden (FG) PDF Drucken E-Mail
  
Dienstag, den 02. März 2010 um 11:40 Uhr
Ein Klassiker in der Betriebsprüfung ist die Privatnutzung hochwertiger Firmenfahrzeuge. Das Finanzamt nimmt hier stets eine "vollumfängliche" Privatnutzung an. Der Steuerpflichtige kann allerdings den Gegenbeweis antreten.









gesamten Artikel lesen bei Haufe.de



 

choose language



Länder

73.8%Germany Germany
15%United States United States
2.1%Japan Japan
1.7%Israel Israel
0.9%United Kingdom United Kingdom

Besucher

Total: 89871