Disagio als sofort abziehbare Werbungskosten
Aus steuerlicher Sicht gibt es einen entscheidenden Unterschied zwischen selbst bewohnten und vermieteten Immobilien. Bei vermieteten Immobilien besteht die Möglichkeit, die Schuldzinsen, die für ein Darlehen zur Finanzierung der Immobilie gezahlt werden, als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung steuerlich geltend zu machen. Doch was ist, wenn bei einem Hypothekendarlehen ein Disagio vereinbart […]
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