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Doppelbesteuerungsabkommen: Bindungswirkung zwischenstaatlicher „Verständigungsvereinbarungen“? I ( PDF Drucken E-Mail
  
Freitag, den 30. Oktober 2009 um 13:01 Uhr
Eine Abfindung, die eine in Belgien ansässige Person von ihrem bisherigen inländischen Arbeitgeber aus Anlass der Kündigung des Arbeitsverhältnisses erhält, ist nicht in Deutschland zu besteuern. Die anders lautende Verständigungsvereinbarung mit dem belgischen Finanzministerium v. 15.12.2006 (BMF, Schreiben v. 10.1.2007, BStBl I 2007, 261) bindet die Gerichte nicht.









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