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Doppelte Mietzahlungen bei berufsbedingtem Umzug: DStV-Empfehlung zum BFH-Urteil PDF Drucken E-Mail
  
Dienstag, den 04. Oktober 2011 um 00:25 Uhr
Doppelte Mietzahlungen aufgrund eines berufsbedingten Umzugs können nach aktuellem BFH-Urteil unbegrenzt als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Hierauf Bezug nehmend hat der DStV eine Empfehlung veröffentlicht.









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