| Doppelter Bezug von Kindergeld kann als Steuerhinterziehung bewertet werden (FG Rheinland-Pfalz) |
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| Mittwoch, den 10. Februar 2010 um 14:37 Uhr | ||||
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Mit Urteil vom 21. Januar 2010 zum Kindergeldrecht (Az.: 4 K 1507/09) hat das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz zu der Frage Stellung genommen, ob der doppelte Bezug von Kindergeld für ein und dasselbe Kind als Steuerhinterziehung bewertet und daher der überzahlte Betrag im Rahmen einer auf 10 Jahre verlängerten Verjährungsfrist zurückgefordert werden kann.
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