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Durchschnittssatzbesteuerung: Vermietung von Gästezimmern durch Land- und Forstwirte (LfSt) PDF Drucken E-Mail
  
Donnerstag, den 28. Januar 2010 um 00:20 Uhr
Pauschalierende Land- und Forstwirte, die „Urlaub auf dem Bauernhof“ anbieten, haben zum Teil die Beherbergungsumsätze seit dem Jahr 2007 unzulässigerweise der Durchschnittssatzbesteuerung unterworfen. Das LfSt Bayern nimmt dazu Stellung.









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