| Ehegatten: Erstattung von Vorauszahlungen (II) (FG) |
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| Donnerstag, den 12. August 2010 um 23:30 Uhr | ||||
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Ein Anspruch auf Anrechnung von Vorauszahlungen auf die Einkommensteuerschuld steht demjenigen Steuerpflichtigen zu, auf dessen Rechnung die Vorauszahlung bewirkt wurde. Auch bei Ehegatten ist entscheidend, wessen Steuerschuld nach dem im Zeitpunkt der Zahlung erkennbaren Willen des Zahlenden getilgt werden sollte.
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