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Ehegatten im Wohnstift: Heimkosten des nicht pflegebedürftigen Ehegatten keine außergewöhnlichen Be PDF Drucken E-Mail
  
Mittwoch, den 23. Juni 2010 um 08:40 Uhr
Aufwendungen eines nicht pflegebedürftigen Steuerpflichtigen, der mit seinem pflegebedürftigen Ehegatten in ein Wohnstift übersiedelt, sind nicht als außergewöhnliche Belastung bei der Einkommensteuer abziehbar.









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