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Ehepartner pendelt zur Arbeit: Fahrzeug ist unpfändbar (BGH) PDF Drucken E-Mail
  
Dienstag, den 23. März 2010 um 01:20 Uhr
Der Pkw, der von einem Schuldner zur Fortsetzung seiner Erwerbstätigkeit benötigt wird, darf nach § 811 Abs. 1 Nr. 5 ZPO nicht gepfändet werden. Der BGH entschied, dass auch die erwerbsbedingte Nutzung durch den Ehepartner eine Pfändung verhindert.









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