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Einfuhrumsatzsteuer: Einbeziehung eines von einem Auktionshaus berechneten Aufgelds in den Zollwert PDF Drucken E-Mail
  
Montag, den 24. Oktober 2011 um 11:45 Uhr
Das dem Ersteigerer in Rechnung gestellte Aufgeld ist keine Einkaufsprovision und erhöht damit als Bestandteil des Kaufpreises den Zollwert.









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