| Eingetragene Lebenspartnerschaften: Nachteile bei der Erbschaftsteuer sind verfassungswidrig |
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| Dienstag, den 17. August 2010 um 12:20 Uhr | ||||
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Die bisherige steuerliche Benachteiligung eingetragener gleichgeschlechtlicher Lebenspartner gegenüber Eheleuten bei Erbschaften und Schenkungen ist verfassungswidrig. Die Privilegierung von Ehegatten gegenüber Lebenspartnern lässt sich nicht allein mit dem besonderen staatlichen Schutz von Ehe und Familie rechtfertigen, so das BVerfG in zwei heute veröffentlichten Beschlüssen (vom 21.7.2010, 1 BvR 611/07; 1 BvR 2464/07).
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