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Einkommensteuererklärung: BFH bejaht die Pflicht zur Verwendung des Vordrucks "Anlage EÜR" (BFH) PDF Drucken E-Mail
  
Freitag, den 23. Dezember 2011 um 01:20 Uhr
Die Verpflichtung, bei Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung den amtlichen Vordruck "Anlage EÜR" zu verwenden, ist durch die Besteuerungsgleichheit und die Verfahrensvereinfachung gerechtfertigt.  









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