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Einkommensteuererstattung: Vom Finanzamt geleistete Zinsen sind nicht zu versteuern (BFH) PDF Drucken E-Mail
  
Mittwoch, den 08. September 2010 um 08:00 Uhr
Gesetzliche Zinsen, die das Finanzamt aufgrund von Einkommensteuererstattungen an den Steuerpflichtigen zahlt (sog. Erstattungszinsen) unterliegen nicht der Einkommensteuer. Das hat der BFH aktuell entschieden und damit seine frühere Rechtsprechung teilweise geändert.









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