| Einkünfteerzielungsabsicht bei Verlusten aus befristeter Vermietung (BFH) |
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| Montag, den 28. September 2009 um 10:40 Uhr | ||||
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Hat ein Stpfl. ein Gebäude für zehn Jahren vermietet und während dieser Zeit Sonderabschreibungen nach dem FördG geltend gemacht, so sind die Sonderabschreibungen in eine befristete Totalüberschussprognose nicht einzubeziehen, wenn die nachträglichen Herstellungskosten innerhalb der voraussichtlichen Dauer der Vermietungstätigkeit vollständig abgeschrieben werden.
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