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Einspruchsverfahren: Finanzamt muss eingereichte Belege nicht jederzeit auf Abruf zurückgeben (FG) PDF Drucken E-Mail
  
Montag, den 23. August 2010 um 23:25 Uhr
Das Finanzamt darf eingereichte Belege bis zum Abschluss des Einspruchsverfahrens zurückbehalten. Der Steuerpflichtige kann nicht verlangen, dass ihm seine Originalunterlagen jederzeit zurückgegeben werden.









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