| Elterngeld: Lohnnachzahlung ist in die Berechnung einzubeziehen (BSG) |
|
|
|
| Montag, den 11. April 2011 um 00:20 Uhr | ||||
|
In die Berechnung des Elterngelds fließt nicht nur der tatsächlich gezahlte Monatsnettolohn des betreuenden Elternteils vor der Geburt des Kindes ein. Auch spätere Lohnnachzahlungen, die der betreuende Elternteil für seine Arbeitsleistung im zwölfmonatigen Bemessungszeitraum erhält, sind zu berücksichtigen.
Powered by Börsen-Handelssysteme
|
||||
Content Service
Aktuelle Steuernachrichten auf Ihrer eigenen Homepage - kostenlosKostenlose Symbolleiste mit Steuernachrichten-News-Ticker
Steuernachrichten kostenlos als RSS 2.0-Feed abonnieren choose language
meist gelesen
Web-Links
Börsen-Handelssysteme FinanznachrichtenJoomla ExtensionsPreisvergleichSuchmaschinenoptimierungVersicherungsvergleichLänder
| 70.1% | | Germany |
| 18.7% | | United States |
| 2.2% | | Israel |
| 1.4% | | Japan |
| 0.9% | | United Kingdom |
Besucher
| Total: | 79079 |



