| Entwurf des JStG 2010: Veräußerungsverluste von Jahreswagen bald nicht mehr verrechenbar? |
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| Freitag, den 11. Juni 2010 um 09:00 Uhr | ||||
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Verluste aus der Veräußerung von Gegenständen des täglichen Gebrauchs konnten bisher im Wege des § 23 EStG steuerlich geltend gemacht werden - die BFH-Rechtsprechung machte dies möglich. Nach dem Regierungsentwurf zum Jahressteuergesetz 2010 soll diese Abzugsmöglichkeit nun gestrichen werden.
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