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Erbschaftsteuer: Änderung der Steuerfestsetzung bei Vorerwerb (FinMin) PDF Drucken E-Mail
  
Mittwoch, den 24. März 2010 um 00:20 Uhr
Kommt es innerhalb von 10 Jahren erbschaftsteuerlich zu mehreren Erwerben, werden Vor- und Letzterwerbe in eine Steuerberechnung einbezogen. Das FinMin Schleswig-Holstein klärt verfahrensrechtliche Fragen.









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