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Erbschaftsteuer: Begrenzung des erbschaftsteuerlichen Zugriffs durch Art. 14 Abs. 1 GG (FG) PDF Drucken E-Mail
  
Montag, den 19. April 2010 um 23:20 Uhr
Eine Billigkeitsmaßnahme ist geboten, wenn es beim Vollzug einer i. Allg. verfassungsmäßigen Norm in einem Härtefall zu einer verfassungsrechtlich bedenklichen Problemlage kommt. Im Streitfall sollte der Kläger Erbschaftsteuer i.H.v. 143.492 EUR entrichten, obwohl er aufgrund des Vermächtnisses nur insgesamt ca. 90.000 EUR erhalten hatte.









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