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Erbschaftsteuer - EuGH rügt Nachteile bei Auslandswohnsitz PDF Drucken E-Mail
  
Donnerstag, den 22. April 2010 um 15:58 Uhr
Vor dem Gesetz sind alle gleich, nur wer im Ausland lebt, für den gilt das nicht. Nach diesem Prinzip handelten bisher Finanzämter bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Zu Unrecht, urteilt der EuGH.








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