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Erbschaftsteuer: Kein Abzug latenter Einkommensteuer (BFH) PDF Drucken E-Mail
  
Mittwoch, den 19. Mai 2010 um 08:20 Uhr
Die latente Einkommensteuerlast eines Erben, die auf geerbten Forderungen ruht, kann bei der Festsetzung der Erbschaftsteuer nicht als Nachlassverbindlichkeit abgezogen werden.









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