| Erbschaftsteuer: Kein Erlass bei Veräußerung des steuerbegünstigten Vermögens wegen Insolvenz (BFH) |
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| Montag, den 26. April 2010 um 09:50 Uhr | ||||
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Der Erbe verliert die Vergünstigungen des § 13a ErbStG (Freibetrag und verminderter Wertansatz), wenn das begünstigte Betriebsvermögen innerhalb von fünf Jahren im Rahmen eines Insolvenzverfahrens veräußert wird. Die Insolvenz ist kein Grund für den Erlass der Erbschaftsteuer.
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