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Erbschaftsteuer: Kein Erlass bei Veräußerung des steuerbegünstigten Vermögens wegen Insolvenz (BFH) PDF Drucken E-Mail
  
Montag, den 26. April 2010 um 09:50 Uhr
Der Erbe verliert die Vergünstigungen des § 13a ErbStG (Freibetrag und verminderter Wertansatz), wenn das begünstigte Betriebsvermögen innerhalb von fünf Jahren im Rahmen eines Insolvenzverfahrens veräußert wird. Die Insolvenz ist kein Grund für den Erlass der Erbschaftsteuer.









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