Steuer-Nachrichten - Steuernachrichten

Erbschaftsteuer: Keine Vergünstigung bei Überentnahmen (BFH) PDF Drucken E-Mail
  
Montag, den 15. Februar 2010 um 10:20 Uhr
Die nach dem ErbStG gewährten Vergünstigungen für Betriebsvermögen entfallen, wenn die Erbschaftsteuer aus dem Betriebsvermögen gezahlt wird und dies zu einer "Überentnahme" führt.









gesamten Artikel lesen bei Haufe.de



 

choose language



Länder

73.9%Germany Germany
14.9%United States United States
2.1%Japan Japan
1.7%Israel Israel
1%United Kingdom United Kingdom

Besucher

Total: 90129