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Erbschaftsteuer: Keine Vergünstigung für Betriebsvermögen bei Steuerzahlung aus Betriebssubstanz (B PDF Drucken E-Mail
  
Mittwoch, den 10. Februar 2010 um 09:50 Uhr
Die Begünstigung des Betriebsvermögens nach § 13a ErbStG entfällt auch dann wegen zu hoher Entnahmen aus dem Betriebsvermögen nachträglich (teilweise), wenn die Entnahmen ausschließlich der Zahlung der durch den Erwerbsvorgang ausgelösten Erbschaft- oder Schenkungsteuer dienten.









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