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Erbschaftsteuer: Kosten einer Erbauseinandersetzung als Nachlassverbindlichkeiten (BFH) PDF Drucken E-Mail
  
Montag, den 26. April 2010 um 09:50 Uhr
Die Kosten einer Erbauseinandersetzung sind bei der Erbschaftsteuer als Nachlassverbindlichkeiten abzugsfähig. Dazu gehören auch die Aufwendungen für die Bewertung der im Nachlass befindlichen Grundstücke durch Sachverständige.









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