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Erbschaftsteuer: Maßgebende Steuerklassen bei ehemaligem Adoptionsverhältnis (BFH) PDF Drucken E-Mail
  
Montag, den 10. Mai 2010 um 10:20 Uhr
Die Steuerklassen I und II Nr. 1 bis 3 gelten nicht, wenn die Verwandtschaft eines Adoptivkindes zum Erblasser bereits vor dem Erbfall durch Aufhebung des Annahmeverhältnisses erloschen ist.









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