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Erfindervergütung als Arbeitslohn: Abkommenswidrige Lohnsteuereinbehaltung (BFH) PDF Drucken E-Mail
  
Montag, den 04. Januar 2010 um 16:00 Uhr
Die Erfindervergütung für eine sog. Diensterfindung (§ 9 ArbnErfG) ist grundsätzlich steuerpflichtiger Arbeitslohn (§ 19 EStG). Das Besteuerungsrecht für eine solche Vergütung wird abkommensrechtlich (hier: DBA-USA) dem Staat zugewiesen, in dem der (frühere) Arbeitnehmer ansässig ist.









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