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Ergänzungsbilanz: Abschreibung entsprechend Gesamthandsbilanz vorzunehmen (FG) PDF Drucken E-Mail
  
Mittwoch, den 12. Mai 2010 um 09:40 Uhr
Sind Mehraufwendungen beim Erwerb von Mitunternehmeranteilen in einer Ergänzungsbilanz auszuweisen, ist dieser Wert entsprechend der in der Gesamthandsbilanz zu Grunde gelegten Restnutzungsdauer der Wirtschaftsgüter abzuschreiben.









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