Steuer-Nachrichten - Steuernachrichten

Ermäßigter Steuersatz für Beherbergungleistungen - umsatzsteuerliche Konsequenzen (BMF) PDF Drucken E-Mail
  
Dienstag, den 09. März 2010 um 12:10 Uhr
Für nach dem 31.12.2009 ausgeführte Beherbungsleistungen gilt der ermäßigte Steuersatz von 7 %. Obwohl die kurzfristige Absenkung des Steuersatzes zu erheblichen Anpassungsschwierigkeiten führte, hat die Finanzverwaltung erst Anfang März durch ein einheitliches BMF-Schreiben Stellung genommen.









gesamten Artikel lesen bei Haufe.de



 

choose language



Länder

73.9%Germany Germany
14.9%United States United States
2.1%Japan Japan
1.7%Israel Israel
1%United Kingdom United Kingdom

Besucher

Total: 90136