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Ermittlung der kindergeldschädlichen Einkünfte: Abzug von KV-Beiträgen auch bei Familienversicherun PDF Drucken E-Mail
  
Donnerstag, den 15. Oktober 2009 um 00:25 Uhr
Beiträge des Kindes zu einer freiwilligen gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sowie unvermeidbare Beiträge für eine private Kranken- und Pflegeversicherung mindern die Einkünfte und Bezüge des Kindes auch dann, wenn das Kind im Rahmen einer Familienversicherung mitversichert ist.









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