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Erststudium nach abgeschlossener Berufsausbildung: Aufwendungen abziehbar (BFH) PDF Drucken E-Mail
  
Dienstag, den 22. September 2009 um 13:31 Uhr
Das Abzugsverbot für Kosten einer erstmaligen Berufsausbildung und eines Erststudiums (§ 12 Nr. 5 EStG) steht dem Abzug von beruflich veranlassten Kosten für ein Erststudium jedenfalls dann nicht entgegen, wenn diesem eine abgeschlossene Berufsausbildung vorausgegangen ist.









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