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EuGH-Urteil zwingt zu höherer Mehrwertsteuer für Pferde PDF Drucken E-Mail
  
Freitag, den 27. Januar 2012 um 01:20 Uhr
Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent auf Pferde soll aufgehoben werden. Ab 1. Juli dieses Jahres soll auf sämtliche Lieferungen, Einfuhren und innergemeinschaftlichen Erwerbe von Pferden der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent erhoben werden.









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