| Fehler des Finanzamts: Steuerzahler muss nicht darauf aufmerksam machen |
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| Donnerstag, den 22. Juli 2010 um 12:20 Uhr | ||||
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Reicht ein Steuerzahler eine vollständige und zutreffende Steuererklärung beim Finanzamt ein und das Finanzamt setzt aus welchen Gründen auch immer, das zu versteuernde Einkommen viel zu niedrig fest, muss der Steuerzahler das Finanzamt nicht auf den Fehler aufmerksam machen.
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