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Fehlerhaften Rechnungen: Kein automatisches Zurückbehaltungsrecht (LG) PDF Drucken E-Mail
  
Donnerstag, den 11. Februar 2010 um 11:00 Uhr
Enthält eine Rechnung nicht alle Pflichtangaben, die das Umsatzsteuergesetz fordert, pochen Rechnungsempfänger nicht selten auf ein Zurückbehaltungsrecht, bis eine korrekte Rechnung vorgelegt wird.









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