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Ferienhausvermietung in Frankreich: Kein grenzüberschreitender Verlustabzug (FG) PDF Drucken E-Mail
  
Donnerstag, den 17. Juni 2010 um 01:15 Uhr
Verluste aus der Vermietung eines Ferienhauses in Frankreich dürfen in Deutschland nicht abgezogen werden. Das FG Rheinland-Pfalz begründet diese Entscheidung mit dem DBA Deutschland-Frankreich und sieht dabei die EuGH-Rechtsprechung nicht entgegenstehen.









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