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Formwirksamkeit der Beurkundung einer GmbH-Geschäftsanteilsabtretung PDF Drucken E-Mail
  
Montag, den 11. Januar 2010 um 10:35 Uhr
Nach der aktuellen Fassung des § 40 Abs. 2 GmbHG ist es möglich, dass Beurkundungen durch einen Schweizer Notar nicht mehr als gleichwertig und wirksam anerkannt werden, da er mangels Amtsbefugnis nicht die Abtretung eines Geschäftsanteils beim Handelsregister anzeigen kann.









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