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Freibetrag für Betriebsveräußerung: Nur einmal im Leben (BFH) PDF Drucken E-Mail
  
Montag, den 05. Oktober 2009 um 08:20 Uhr
Der Freibetrag für die Veräußerung eines Betriebs (§ 16 Abs. 4 EStG) wird personenbezogen gewährt. Er steht dem Steuerpflichtigen für alle Gewinneinkunftsarten nur einmal zu.









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