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Frühere Pauschalbesteuerung sogenannter schwarzer Fonds verstößt gegen EU-Recht PDF Drucken E-Mail
  
Mittwoch, den 04. November 2009 um 13:04 Uhr
Mit Urteil vom 25. August 2009 I R 88, 89/07 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass die (frühere) pauschale Gewinnbesteuerung für Auslandsfonds (sog. schwarze Fonds) gegen die Kapitalverkehrsfreiheit verstößt und deswegen sowohl für Fonds der anderen EU-Mitgliedstaaten als auch für Fonds aus sog. Drittstaaten nicht anwendbar war. Bis 2003 unterlagen Erträge aus ausländischen Fonds, die...









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