| Geldwerter Vorteil: Privatnutzung von Vorführwagen durch Angestellte eines Autohauses (FG) |
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| Montag, den 09. August 2010 um 08:40 Uhr | ||||
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Kann der Angestellte eines Autohauses einen betrieblichen Vorführwagen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nutzen und wird ein vertraglich fixiertes Privatnutzungsverbot nicht ernsthaft durch den Arbeitgeber überwacht, ist ein geldwerter Vorteil zu versteuern.
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