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Gesellschafterhaftung in der Insolvenz (BGH) PDF Drucken E-Mail
  
Donnerstag, den 19. Januar 2012 um 09:25 Uhr
Bestellen sowohl die Gesellschaft als auch der Gesellschafter Sicherheiten zu Gunsten eines Gläubigers, wird der Gesellschafter bei Leistung durch die Gesellschaft nach Insolvenzeröffnung nicht von seiner Haftung frei. Der Gesellschaft steht dann ein Ausgleichsanspruch gegen ihn zu.









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