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Getrennte Veranlagung: Gestaltungsmissbrauch (FG) PDF Drucken E-Mail
  
Montag, den 23. August 2010 um 23:25 Uhr
Ein Antrag auf getrennte Veranlagung ist rechtsmissbräuchlich, wenn lediglich die hälftige Anrechnung der zuvor gezahlten Steuern beabsichtigt ist und die Erhebung der Steuer bei dem (mittlerweile verstorbenen) Ehepartner aufgrund einer Haftungsbeschränkung vermieden werden soll.









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