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Gewerbesteuer: Raummiete eines Konzertveranstalters ist dem Gewerbeertrag hinzuzurechnen (FG) PDF Drucken E-Mail
  
Donnerstag, den 24. November 2011 um 09:40 Uhr
Die Miete, die ein Konzertveranstalter für die Anmietung von Konzertsälen und Stadien zahlt, ist dem Gewerbeertrag als Miet- und Pachtzins nach § 8 Nr. 1e GewStG hinzuzurechnen. Für das Niedersächsische FG war entscheidend, dass die Anmietung unmittelbar dem Unternehmenszweck diente.









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