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Gewerblicher Grundstückshandel: Eigene Beurteilung der Tätigkeit durch Steuerpflichtigen nicht maßg PDF Drucken E-Mail
  
Mittwoch, den 14. Oktober 2009 um 09:35 Uhr
Ein gewerblicher Grundstückshandel ist nicht allein deshalb anzunehmen, weil der Steuerpflichtige seine Tätigkeit selbst so beurteilt. Entscheidend ist vielmehr, ob sich aus objektiven Kriterien ergibt, dass er sich wie ein Händler verhält.









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