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Gewinnausschüttung einer polnischen Kapitalgesellschaft: Keine Hinzurechnung gem. § 8 Nr. 5 GewStG PDF Drucken E-Mail
  
Montag, den 23. August 2010 um 10:25 Uhr
Gewinnanteile aus Anteilen an einer ausländischen Kapitalgesellschaft, die nach § 8b Abs. 1 KStG 2002 bei der Ermittlung des Einkommens außer Ansatz bleiben, zugleich aber auch nach Maßgabe eines sog. abkommensrechtlichen Schachtelprivilegs von der Bemessungsgrundlage ausgenommen werden, sind nicht nach § 8 Nr. 5 GewStG 2002 hinzuzurechnen.









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