| Gewinnausschüttung einer Versorgungskasse: Keine Arbeitslohnrückzahlung (BFH) |
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| Sonntag, den 21. Februar 2010 um 14:15 Uhr | ||||
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Schüttet eine Versorgungskasse an ihren Träger, den Arbeitgeber, Gewinne aus, wird damit kein Arbeitslohn zurückgezahlt. Gewinnausschüttungen einer Versorgungskasse können daher weder pauschal besteuerbare Beitragsleistungen des Arbeitgebers mindern noch einen Anspruch auf Lohnsteuererstattung begründen.
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