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Grundbesitzwerte: Heranziehen für Zwecke der Grunderwerbsteuer verfassungswidrig? (FG) PDF Drucken E-Mail
  
Donnerstag, den 26. August 2010 um 11:00 Uhr
Der 3. Senat des Finanzgerichts Münster hat in einem Beschluss vom 4. August 2010 (3 V 936/10 F) erhebliche Bedenken an der Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Regelung zur Feststellung von Grundbesitzwerten gem. § 8 Abs. 2 GrEStG in Verbindung mit §§ 138 ff. BewG geäußert und daher die Vollziehung der streitigen Bescheide ausgesetzt.









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