Steuer-Nachrichten - Steuernachrichten

Grundbucheintrag: Steuerrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung darf nachgereicht werden (OLG) PDF Drucken E-Mail
  
Donnerstag, den 02. September 2010 um 23:25 Uhr
Ein Grundstückserwerber darf nach § 22 GrEStG erst in das Grundbuch eingetragen werden, wenn er eine Unbedenklichkeitsbescheinigung seines Finanzamts vorlegt. Fehlt eine solche Bescheinigung, darf sein Antrag auf Eintragung jedoch nicht sofort zurückgewiesen werden, entschied das OLG.









gesamten Artikel lesen bei Haufe.de


Powered by Preisvergleich


 

choose language



Länder

73.8%Germany Germany
15%United States United States
2.1%Japan Japan
1.7%Israel Israel
0.9%United Kingdom United Kingdom

Besucher

Total: 89875