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Grunderwerbsteuer: Verfassungswidrige Benachteiligung von Lebenspartnern? (FG) PDF Drucken E-Mail
  
Donnerstag, den 09. Juni 2011 um 00:15 Uhr
Anders als zwischen Ehegatten unterliegen Grundstücksübertragungen zwischen Partnern einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, die vor dem 14.12.2010 stattfanden, der Grunderwerbsteuer. Diese steuerliche Benachteiligung von Lebenspartnern gegenüber Ehegatten hält das FG Münster für verfassungswidrig.









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