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Grundfreibetrag und Sonderausgaben bei beschränkt Steuerpflichtigen mit verschiedenen Einkünften (F PDF Drucken E-Mail
  
Mittwoch, den 06. Juli 2011 um 00:20 Uhr
Bisher lehnten die Finanzämter einen Abzug von Grundfreibetrag und Sonderausgaben bei beschränkt Steuerpflichtigen ab, wenn sie neben Lohn noch andere Einkünfte bezogen. Das FinMin Schleswig-Holstein weist nun darauf hin, dass die Finanzämter angesichts einer geplanten Gesetzesänderung großzügiger vorgehen sollen.









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