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Grundsteuer: Neuer Grundstücksbesitzer muss für Steuerrückstände aufkommen PDF Drucken E-Mail
  
Donnerstag, den 02. September 2010 um 08:25 Uhr
Neue Besitzer von bebauten Grundstücken müssen für Steuerrückstände aufkommen. Daher sollten Käufer vorher prüfen, ob die Grundsteuer bezahlt ist, rät die Notarkammer Berlin.









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